|
Vierter Schritt – Juniorat
Das Juniorat beginnt mit der ersten Profess, in der die Novizin für eine Zeit von drei Jahren (i.d.R.) die Gelübde ablegt. Damit wird sie Juniorin. Sie verlässt die Noviziatsgemeinschaft und beginnt als Mitglied einer Kommunität, Arbeit oder Ausbildung und geistliches Leben miteinander zu verknüpfen. In zunehmender Eigenverantwortung bringt sie sich in die Gemeinschaft ein und übernimmt Aufgaben zum Wohl der ganzen Congregatio Jesu. In der Junioratszeit, die zwischen sechs und neun Jahre umfasst, findet die Juniorin Rat und Begleitung bei der Junioratsleiterin, einer erfahrenen Schwester. Stufenweise werden der Juniorin Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft zugestanden (Wahlrechte, Amtspflichten…).
STICHWORTE: Leben unter Gelübden – Selbständigkeit – Normalität – lockere Begleitung – Lebensentscheidung
|
|

|
Die Junioratsleiterin Sr. M. Sabine Adam CJ |
|
|