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Anna Claudia von Bernhausen




1741 - 1777
Anna Claudia stammt wohl aus altem katholischem, württembergischem Adel; wahrscheinlich war ihre Heimat Herrlingen, unweit von Blaubeuren bei Stuttgart. Die Brüder Christoph und Franz Josef, Herren von Bernhausen, wurden am 19. Juni 1665 in den Reichsherrenstand erhoben. Zu diesen Familien muss die Mindelheimer Oberin gehört haben; deswegen steht rechts vor ihrem Titel Freiin auf der Inschrift ihres Portraits: Reichs-Freiin. Bei der Abbildung des Familienwappens - es müsste Gold sein mit den drei grünen Balken - ist zulesen: "Anna Claudia Re: Freii[n] von Bernhausen, Oberin der Engl. Freille in Mind[del]heim."
In den drei zuständigen Institutsarchiven München, Augsburg und Mindelheim finden sich keine Aufzeichnungen über Claudias Person. Aus den vorhandenen Dokumenten ergeben sich folgende Angaben: das Geburtsjahr dürfte ca. 1697, ihr Eintritt in das Institut ca. 1722 gewesen sein. Sie starb nach den 36 Jahren als Oberin am 12. Hornung/Februar 1777. Sie hatte eine schwere Lebenszeit, wurde doch der Inquisitionsstreit eigentlich durch ihren Widerspruch gegen den Bischof heraufbeschworen. Das Ergebnis des Kampfes sah man erst im 20. Jahrhundert als eine Rettung des Instituts und als erste Türöffnung für die im 17. und 18. Jahrhundert sich bildenden Frauenkongregationen.

Claudia nahm unter den drei ziemlich gleichaltrigen Frauen, die mit dem Streit zu tun hatten, den bescheidensten Platz ein. Neben ihr stand die Augsburger Oberin Maria Anna Chester, die letzte Engländerin in unseren Reihen, geboren 1683, von 1729 bis 1750 Oberin in Augsburg, gestorben1762 in Augsburg. Die dritte Frau, die 1743 gewählte Oberstvorsteherin Franziska Hauser, geboren 1682 in Rheinfelden, trat 1698 in Augsburg in das Institut ein, war in dem erst gegründeten Meraner Haus Oberin von 1724 bis zu ihrer Übersiedlung nach München, da sie als Oberstvorsteherin nach Münchenübersiedeln mußte. Sie versah ihr Amt in großer Treue bis zu ihrem Tod 1759.Ihre Wahl bildete den ersten Kern, aus dem sich der große Streit entwickelte. Der Bischof von Augsburg, Joseph von Hessen-Darmstadt, hatte in der Sedisvakanz Chester als Vikarin eingesetzt und gehofft, sie werde gewählt. Darum hatte erden beiden Oberinnen seiner Diözese die Reise nach München verboten und Augsburg zum Wahlort bestimmt. Dass nun die Hauserin kam, verstimmte den Bischof. Sein Missbehagen löste sich nicht mehr. Zwischen der neuen Oberstvorsteherin und der Mindelheimer Oberin gab es keine Differenzen; Chesterstand beiden entgegen, war aber sehr verbunden mit dem Bischof. Joseph von Hessen-Darmstadt sah durch eine außerhalb seiner Diözese ansässige Oberstvorsteherin oder Generaloberin, die gewisse Vollmacht über zwei Konvente seiner Diözese hatte, seine bischöfliche Autorität beeinträchtigt. Die Besorgtheit des Oberhirten lässt sich für das 17.Jahrhundert verstehen, da es in der Kirche noch keinerlei Erlaubnis für eine solche Vorgesetze von Frauenkongregationen gab. Auch andere Bischöfe fanden es vorübergehend beschwerlich, dass Konvente ihres Bezirks einer Oberstvorsteherin unterstanden, die außerhalb ihrer Diözesen ihren Sitz hatte und ohne ihre Genehmigung Befehle erteilen konnte. Doch von deren Seite entstand kein Streit.
Wie kam nun Frau von Bernhausen in die Mitte der großen Schwierigkeit, die bis vor den Papst kam? Vom Mindelheimer Haus gingen die Wege zunächst zum Wittelsbacher Fürstentum in München und von dort zum römischen Hof und zu Papst Benedikt XIV.. Claudia war 1741 nach dem Tod ihrer Vorgängerin Clara von Montpellier als Oberin des Mindelheimer Hauses gefolgt, das von Wittelsbachgegründet und damals auch auf Wittelsbacher Boden stand. Das Mindelheimer Erdbeben begann im Jahr 1745.

Am 9. Juni dieses Jahres verlangte Bischof Joseph von den Mitgliedern beider Konvente seiner Diözese die Trennung von der Oberstvorsteherin. In seinem Schreiben heißt es: "Wir befehlen euch und allen Mitgliedern eures Instituts durch dieses gegenwärtige Dekret, ... in Kraft des heiligen Gehorsams und von der uns vom Allerhöchsten gegebenen Gewalt her, ...dass ihr ... keine andere Oberleitung als unsere bischöfliche anerkennt und deshalb der Oberin zu München auch nicht die geringste Unterwürfigkeit und Abhängigkeit bezeigt, welche ihr bisher ganz zu Unrecht als eure höchste Superiorin angesehen habt...". Auch jeder Briefverkehr wurde verboten. Falls keine Unterwerfung erfolge, sähe sich der Bischof gezwungen, vom geistlichen Strafrecht Gebrauch zu machen. Alle, die sich nur mit einem Wort widersetzten, seien ihm namentlich zu nennen. Auch wurden die Archivalien beider Häusereingefordert (AIA).
Hier kann man sich fragen, wie die Englischen Fräulein zu einer sonst nicht bekannten Einrichtung kamen, dass sie kontinuierlich eine Oberstvorsteherin hatten? Das Amt ging auf Maria Ward zurück, die sich an der Verfassung des Jesuitenordens orientiert hatte. Sie selbst ernannte für dieses Amt eine Nachfolgerin. Von der kirchlichen Rechtsverfassung lagen dafür keine Voraussetzungen vor. So werden die Schwierigkeiten verständlich, welche einzelne Oberhirten gelegentlich mit einem solchen Amt hatten.

Die beiden Kommunitäten standen nun vor der Entscheidung. In Augsburg gab es von Seiten der Oberin nicht die geringste Schwierigkeit, aber ihre Gemeinde geriet in Verwirrung. Erst als drei Schwestern ihre Versetzung in das Münchner Haus erreicht hatten, kam es zur Unterwerfung der Augsburger Kommunität unter die bischöflichen Befehle. In Mindelheim erfolgte die Gehorsamserklärung viel rascher, am 12. Juni 1745. Die Oberin und alle Mitglieder des Hauses sprachen ihre Unterwerfung unter das erhaltene Dekret aus.

In der nun folgenden Woche jedoch überschauten die Mitglieder wohl den Weg ihres Institutes und fragten sich, welche Konsequenzen ihre Unterwerfung für das Werk Maria Wards haben könne. Sicher kam es auch zu Überlegungen mit den Patres der Gesellschaft Jesu. Am 19. Juni wurde der Widerruf der Unterwerfung vom 12. Juni ausgesprochen. Claudia schrieb zunächst dem Sekretär des Bischofs Giovanni Bassi: "Ich habe sichere Nachricht aus Augsburgerhalten, dass meine Antwort in anderem Sinn aufgefasst worden ist, als ich und meine Untergebenen sie gemeint haben. Nach diesen Berichten müsste man fast annehmen, wir hätten uns nicht nur von unserer Generaloberin getrennt, sondern auch ... den gelobten Gehorsam gebrochen, den wir unserer Generaloberin gelobt haben" (Wesemann, S. 45). Am 19. ging ein Schreiben auch an den Bischof mit allen Unterschriften der Kommunität. Darin hieß es: "Dass wir allesamt und sonderlich dem unserer allgemeinen Oberin angelobten Gehorsam abzusagen uns nicht resolvieren können und folglich bei angedeuteter Zensur oder Kirchenstrafen vom Hochwürdigsten Ordinariat zu Augsburg zu dem heiligen Apostolischen Stuhlbestmöglichst und nach allen Rechten appellieren, unterschreiben wir uns miteigener Hand" (AIM). Die Oberin von Mindelheim wandte sich sogleich an den Kurfürsten von München und bat um Hilfe. Maximilian III. Joseph schrieb sofort seinem Vetter, dem Augsburger Bischof. Dieser suchte zwar den Einspruch von München zu berücksichtigen, wich aber nicht von seiner Forderung ab, dass die Schwestern ihren Ungehorsam aufzugeben hätten. Eine Frau aus einer anderen Diözese, die sich seiner Autorität entziehe, werde er nie ertragen. Bei der Bischofskurie kam ein neuer Anklagepunkt hinzu, dass der Mindelheimer Konventes wage, die weltliche Gewalt gegen die Anordnung des Diözesanbischofs anzurufen.
Man kann sich vorstellen, wie sich das Gerede in der Stadt Mindelheim verbreitete: Die Oberin versagt dem Bischof den Gehorsam und zieht ihre Schwestern mit! Übrigens hielt man die Frau von Bernhausen nicht mehr für regierungsfähig, da sie nicht um die Verlängerung ihrer Amtszeit gebeten habe .Dieser Vorwurf kam in den folgenden Jahren nicht mehr auf; die Angelegenheit wurde entweder alsbald in Ordnung gebracht oder die Anklage stimmte überhaupt nicht. Auch die Oberstvorsteherin Hauser hatte nicht gerade gute Tage; zwischen ihr und der Augsburger Oberin fehlte alles Einverständnis. Am21. Juni 1745 stehen im Brief der Frau Hauserin an Anna Chester die Worte: "Euer Gnaden schrieb mir, ich sei exkommuniziert; Gott behüte mich gnädig; Ich will als Kind der Kirche leben und sterben" (AIA).

Schon hatte der Bischof seinen Sekretär Bassi beauftragt, aus den nun im Ordinariat vorliegenden Archivalien die verbotene Verehrung Maria Wards und alles, was der Bulle Urbans VIII. widersprach, zusammenzustellen. Bassi arbeitete mit großem Eifer, um die verbotene Verehrung vorzulegen. Er fühlte sich in seiner Tätigkeit ermutigt, weil sein Bischof 1744 vom Papst aufgefordert worden war, bestimmte Kultformen für Krescentia von Kaufbeuren zu unterbinden (s. Wesemann, S. 42/43). Am 4. Oktober ging das 50Folioseiten lange Werk Bassis mit der Anordnung des Bischofs vom 29. September1745 an die Mindelheimer Oberin. Sie sollte die Schrift den Schwesternmitteilen und nach den gewährten zwei Monaten Bedenkzeit mit dem ganzen Konvent sich dem Bischof unterwerfen, da sie unerlaubt gegen die Befehle der Bulle Urbans VIII. ihr Institut lebten und weiterverbreiteten (Bibl. Casan., Rom, MS2425, ff. 25-120r; das bischöfliche Schreiben AIA).

Am 7. Dezember 1745 sollten die Mindelheimer Mitglieder ihre Trennung von der Oberstvorsteherin erklären. Aus Rücksicht auf Advent und Weihnachten und wegen des Einspruchs seines Vetters, des bayerischen Kurfürsten, verlängerte Bischof Joseph die Frist um einen Monat. Nochmals ermahnte er die Oberin, seine Güte nicht zu missbrauchen und sich ihrer Schuldigkeit gemäß zu unterwerfen. Sie und die Mitglieder ihres Hauses, so verlangte der Bischof, sollten das Gedächtnis an Maria Ward aufgeben, bis eine Erklärung des Papstes vorliege.
Wie stand es nun um die Frau von Bernhausen? Wohl erhielt sie dann und wann eine Information von München. Sie konnte sicher sein, von München nicht verlassen zu werden. In einem Schreiben bezog sich Maximilian III. Joseph "auf die 50 bogenlange, gehässig abzielende Schrift zur Verkleinerung und Vernichtung des Instituts Corporis ...". Die Abschrift des langen Schreibens war nicht nur der Oberstvorsteherin, sondern auch dem fürstlichen Hof in München übersandt worden. Die Oberin konnte die vielen Seiten ihren Mitgliedern nicht vorlesen, wie sie schrieb, "weil meine Anvertrauten in Anhörung Verdruß gezeiget" haben. Vom Kurfürsten hatte sie inzwischen auch die Weisung erhalten, alles, was den Streit betreffe, nach München zu senden (AIM).

Vom 11. Dezember 1745 sind zwei Schreiben von Claudia von Bernhausen erhalten. Sie war eine Frau, die sich zu helfen wusste. Schon vor diesem Datum hatte sie ein Mitglied ihrer Gemeinschaft, Josepha von Mannstorff, nach München entsandt. Sie selbst blieb klugerweise zu Hause. Der abgesandten Schwester, einem alter ego, konnte sie die Gespräche mit der Oberstvorsteherin wie mit dem Wittelsbacher Hof anvertrauen und auch hoffen, dass Mannstorff die wichtigen Audienzen bei der Kaiserin Maria Amalia und ihrem Sohn, dem Kurfürsten, erhalten werde; denn von diesen Persönlichkeiten sollte die Appellation nach Rom erfolgen. Im ersten Brief, der an Josepha gerichtet war, berichtete Claudia vom Rat eines Jesuiten, den sie befragt hatte, ob sie dem Bischof für die Verlängerung des Termins danken solle; der Pater habe sie dazu ermutigt, aber auch hinzugefügt, sie solle schreiben, man wisse wohl, der Papst toleriere das Amt einer Generaloberin nicht nur, er habe es bereits für St. Pölten konfirmiert; das war 1742 geschehen (s. AIA). Die Oberin verharrte in ihrem Gottvertrauen, sah aber auch haarscharf die Gefahr für das Institut, wie gerade aus dem zweiten Brief an die Oberstvorsteherin zu lesen ist: "Es ist in Wahrheit ernst, entweder wird unser Institut von den Feinden gänzlich zu Boden geschlagen, welches Gott barmherzig abwenden wolle, oder es schwingt sich auf ewige Zeiten empor mit Vernichtung aller feindlichen Stürme und Konzepten. Kein Mittelweg ist mehr zu ersinnen ...was nicht zu ändern oder zu verhindern ist, wollen wir vollständig seiner väterlichen weisen Vorsichtigkeit überlassen". Bernhausen dankte der Vorgesetzten auch für die gütige Aufnahme der Frau Josepha und entschuldigte sich, dass sie nicht selbst gekommen sei, "da ihre Leute in Wahrheit ganzdesolat und zerritt gewesen wären", wenn sie die Reise unternommen hätte (AIA).

Vor Weihnachten erreichte das Mindelheimer Institut eine Nachricht vom Kurfürsten vom 14. Dezember; dreimal habe er an seinen Vetter, den Bischof, geschrieben, um eine gute Lösung zu erreichen; komme es zu einer Kirchenstrafe, sollten die Frauen erklären, dass der Kurfürst die ganze Entscheidung vom Papst in Rom erbitten werde (s. AIA). Am 21. Dezember betonte der Bischof aufs neue in einem Brief an Maximilian III. Joseph, er werde "nie zulassen, dass eine Frau aus einer anderen Diözese in unserem Bistum ...Befehle erteile". Darauf antwortete der Fürst am 5. Januar 1746, er habe beim Heiligen Stuhl eine Appellation eingeleitet. Die Beschwerden des Bischofs waren schon längst und häufig an den Papst ergangen. Der dem Mindelheimer Haus zugestandene Termin ging nun seinem Ende entgegen. Die Schwestern entschlossen sich nicht zu einer Trennung von ihrer Generaloberin. Der vom Bischof abgesandte Geistliche Rat Handl erschien am 8. Januar 1746 im Institut. Sein Auftrag hieß, falls die Unterwerfung verweigert werde, habe er die früher gegebene Erlaubnis für die Kirche zurückzuziehen. Die Englischen Fräulein erklärten einstimmig, aus Gewissensgründen könnten sie die vorgelegte Unterwerfung nicht unterzeichnen; damit würden sie ihr Gehorsamsgelübde brechen, das sie in die Hand ihrer Generaloberin abgelegt hätten. Daraufhin ließ Handl den Benefiziaten noch eine stille heilige Messe lesen und dann das Allerheiligste entfernen. Nun war die Mindelheimer Institutskirche geschlossen.

Am folgenden Tag, 9. Januar, ging ein Schreiben vom Mindelheimer Institut an den Münchner Hof mit folgenden Nachrichten: der hochwürdigste Bischof beabsichtige eine Umgestaltung der bisher im Institutgebräuchlichen Lebensweise; er habe jede weitere Unterordnung und den Gehorsam gegen die gemeinsame Oberin verboten und die angedrohte Strafe verhängt, die Schließung der Kirche.
Der Bischof stellte sich gegen eine Appellation in Rom. Sein Ordinariat brachte am 15. Januar drei Gründe des Bischofs dagegen vor: 1.es handle sich gar nicht um eine Kirchenstrafe; aus schwerwiegenden Gründen sei nur die früher gegebene Erlaubnis eines Bischofs entzogen worden; 2. es wurde die kurz zuvor erhobene Anklage nochmals wiederholt, die Oberin sei überhaupt nicht regierungsberechtigt, da man nicht um die Verlängerung ihrer Amtszeitgebeten habe; 3. für den Bischof sei die Appellation ungesetzlich und nichtig, er sei entschieden, die Appellation zu verweigern. Tatsächlich bat der Bischof in Rom um Hilfe gegen die "grundschlechten Gönner", die viel Geschrei über den Rekurs erhöben und den weltlichen Arm anriefen; die römische Kongregation der Bischöfe und Regularen möge das bischöfliche Amt stützen (s. Wesemann 49/50,52).

Sicher fragten sich die Mindelheimerinnen mit Ängsten, wie es mit ihrer Sache weitergehen werde. Sie hörten wohl auch von den zwei Aufenthalten des Wiener Nuntius Stoppani in Augsburg. Er sollte dem Papst die Lage schildern. In der Tat wandte sich der Nuntius am 4. Februar 1746 in einem ausführlichen Brief an seinen Vorgesetzten, den Kardinalstaatssekretär Valenti, und trug das Anliegen der Englischen Fräulein vor. Da sich zwei wichtige Gegner im katholischen Bereichgegenüberstanden, der Bischof von Augsburg und das Haus Wittelsbach, werde es notwendig sein, so Stoppani, dass der Papst selbst eine gerechte Entscheidung treffe. Als die Nachrichten vor den Papst kamen, nahm sich Benedikt XIV. nun selbst der Streitfrage an und verlangte von der Kongregation der Bischöfe und Regularen in Rom alles, was an Dokumenten über die Englischen Fräulein vorlag. Auch ließ er den Vertreter des bayerischen Fürsten in Rom zu sich kommen; der Agent des Augsburger Bischofs hatte sich bei ihm schon wiederholt Gehörverschafft. Dem Papst ging es um die genaue Kenntnis des geistlichen und ordensmäßigen Lebens der Englischen Fräulein, die zwar keine eigentlichen Nonnen seien, da sich die Klausur nicht mit ihrer Tätigkeit, der Heranbildung der Jugend, verbinden lasse. Auch das Amt einer Generaloberin kam in die Überlegungen. Wenn auch manches Wort des Trostes an die Frauen in Mindelheim kam, ihre Kirche war gesperrt und die Leute redeten über sie. Es war nicht leicht auf einen guten Ausgang ihrer Sache zu hoffen. Vom Spätsommer 1746ließ sich kaum etwas von Rom über Verhandlungen ihrer Notlage hören. Immer wieder folgten Bitten um Aufhebung der Kirchensperre. Der Agent des Bayerischen Hofes an der Kurie konnte beim Papst vorsprechen; er übergab einen Brief der Kaiserin-Witwe Maria Amalia, der Mutter des regierenden Kurfürsten. Die Kaiserin kam mit der Bitte um Eröffnung der Mindelheimer Kirche. Sie erwähnte in ihrem Brief auch Benedikts eigenes Breve: die Anerkennung der Generaloberin für die Österreichischen Häuser; vielleicht erinnerte sich der Papst beim Lesen des Briefes erst wieder an seine frühere Entscheidung. Am 26. November äußerte Benedikt XIV. im Brief an die Kaiserinsein Bedauern, dass die Mindelheimer Schwierigkeit noch weiter bestehe, und erwähnte auch, er habe dem Augsburger Agenten mitgeteilt, der Bischof möge den früheren Zustand der Kirche wieder herstellen, und er versicherte der Fürstin, er werde die Angelegenheit, wie alles, was das Bayerische Fürstenhaus betreffe, mit besonderer Aufmerksamkeit behandeln.

Wie im Vorjahr brachte Maria Amalia auch am 15. September1747 wieder die Causa Virginum Anglicanarum von Mindelheim vor: schon seit mehr als einem Jahr würden die vom Bayerischen Fürstentum gegründeten Messen nicht mehr gelesen. Es sei im Hause Bayern auch bekannt, dass der Urheber des Streites, der Promotor Bassi, den Bischof beeinflusse und beherrsche; er wolle die Kirche der Englischen Fräulein nur als Capella privata gelten lassen. Der Sekretär suche auch die Leute zu überzeugen, dass die Anglicanae die Jesuitinnen seien, die Urban VIII. verurteilt habe. Die Kaiserin verteidigte das Amt der Oberstvorsteherin, das der Bischof abschaffen wolle (s. AIA). Die Briefe der Kaiserin blieben nicht ohne Wirkung.

Im Jahr 1748 bildete der Papst eine Partikularkongregation von Kardinälen, die mit ihm die ganze Lage studieren sollten. Benedikt XIV. wollte eine vollständige Orientierung über das Institut, sein Verhältnis zur Bulle Urbans VIII. und die aktuelle Situation. Er ließ sich die vatikanischen Akten aus der Kongregation der Propaganda Fide und aus dem Inquisitionsarchivüberbringen. Er hatte nun alles vor sich, was das alte und das neuere Institut betraf. In der feierlichen Zusammenkunft mit den Kardinälen im Quirinal am 21.Juli 1748 kam es zum Beschluss von acht Dekreten:

  1. Die Bulle Urbans VIII. ist noch in Kraft.
  2. Die gegenwärtigen Englischen Fräulein sind nicht die früheren Jesuitinnen.
  3. Die Englischen Fräulein haben sich an die von Papst Clemens XI. bestätigten Regeln zu halten.
  4. Sie dürfen Maria Ward nicht als Gründerin ansehen noch sie anrufen.
  5. Sie sind keine Ordensfrauen im strengen Sinn, haben höchstens einfache Gelübde.
  6. Sie unterstehen der Jurisdiktion der Bischöfe.
  7. In Bezug auf ihre [General]oberin folgt keine Neuordnung, nur Einschränkung ihrer Rechte auf Mädchenerziehung.
  8. Wenn sich das Haus Mindelheim auf die vorstehenden Punkte verpflichtet hat, ist es in den früheren Zustand zu versetzen (s. Wesemann, S. 64/65).

Von der Kongregationssitzung geht der Weg zur päpstlichen Konstitution. Die Dekrete werden beiden Parteien zugesandt. Mitte August 1748lagen sie schon in Augsburg und München vor. Die Zuschriften von beiden Seiten häuften sich. Am 19. August 1748 ermahnte der bayerische Kurfürst seinen Vetter, den Augsburger Bischof, nochmals zur Öffnung der Kirche. Endlich nach31 Monaten war es soweit, wie auch das Dekret 8 vorsah. Am 22. August 1748besprach sich der Bischöfliche Rat in Augsburg wegen der Eröffnung der Kirche (AOrdA,GV Pr 22, S. 750/1). Am 6. September unterzeichneten die Englischen Fräulein in Mindelheim ihre Verpflichtung zur Beobachtung der 8 Dekrete. Am 26.August lag die "Licentia celebrandi in ihrer capellen et S. mum asservandi" vor, die jedoch nur auf 7 Jahre gewährt werde (ebd. S. 764). Es hieß in dem Schreiben, der Bischof habe die Gnade "ex speciali gratia et ad septennium", also auf 7 Jahre, gewährt (AIA). Dass der Papst ihn dreimal gebeten hatte, die Öffnung vorzunehmen, wird verschwiegen. Die Einschränkung auf 7 Jahre stand in keinem römischen Schreiben und erregte aufs neue die Mitglieder der Mindelheimer Kommunität. Nun fehlte nur noch das letzte Wort des Papstes, nachdem der Bischof am 1. April 1749 an die Generaloberin Hauser geschrieben hatte, sie könne über Mindelheim in seiner Diözese keine Bestimmungen mehr geben; die Diözese Augsburg hoffte ja mit ihrem Bischof immer noch auf die Abschaffung der "Monstruosität" des Amtes einer Generaloberin, wie in dem leidenschaftlichen Brief von 2. Mai 1749 zu lesen ist. Damals war die Konstitution Benedikts XIV. schon unterschrieben; das Amt der Oberstvorsteherin war nichtabgeschafft, sondern anerkannt, wenn auch mit geringeren Rechten. Claudia von Bernhausen wartete. Aus ihrem Brief vom 25.September des Jahres 1748 an die Oberstvorsteherin war ihre große Sorge herauszuhören. Zuerst schrieb sie wegen des Namens "Institut Mariae", den die Schwestern angenommen hatten und der angegriffen wurde. Claudia erklärte, dass der Titel komme "gemäß der konfirmierten Regel von der Himmelkönigin und nicht von Maria de Ward" her. Gegenwärtig suche man alles Mögliche, um sie zupeinigen. Die Oberin sandte ein Schreiben des Augsburger Generalvikars mit, indem es um die Öffnung der Kirche ging. Unter Berufung auf ihre fast 30jährigeAnwesenheit im Mindelheimer Haus habe weder sie noch irgendjemand sonst eine Kirchenöffnung auf sieben Jahre beantragt; es scheine ihr, man wolle die Mindelheimer Kirche bloß als Hauskapelle gelten lassen; man mache ja us allen römischen Punkten Dekrete; man müsse eben warten, was noch alles herauskommen werde (AIA).

Nach Bekanntwerden der Dekrete von 1748 kam es in Augsburg und Mindelheim zu Redereien und Parteiungen, die einen sprachen für den Bischof und gegen die Generaloberin, andere für den Bischof und die Generaloberin, da beiden das Gehorsamsgelübde gelte; es gab auch solche, die nur für die Generaloberin sprachen. Jedenfalls wollten die Mindelheimer Schwestern ihre Oberstvorsteherin behalten.

Am 2. Mai 1749 schrieb der Bischof wieder an seinen Agenten in Rom, nachdem er erfahren hatte, dass die päpstliche Konstitution in Arbeit sei; nochmals bat er "die Herrschaft der Generaloberin über die Häuser und speziell in seinem Bistum aufheben zu wollen, da er diese in Ewigkeit nichtertragen werde" (Wesemann S. 69). Der leidenschaftliche Brief kam zu spät in die Ewige Stadt, weil der Papst bereits am 30. April 1749 seine Konstitution unterzeichnet hatte.
Als dann der Inhalt des Schreibens bekannt wurde, gab es viel Enttäuschung bei den Schwestern in Mindelheim: wieder hatten sie ihre Gründerin verloren. Auch die Begrenzung der Befugnisse der Generaloberin und deren stärkere Bindung an den Bischof mag ihnen manches Leid gebracht haben; für die Visitationen nämlich brauchte sie die Erlaubnis des Bischofs und musste Bericht erstatten. Aber das Amt selbst hatte der Papst belassen. Auch die Bulle des Jahres 1631 bedrückte wieder die Gemüter. Die Anschuldigungen gegen Maria Ward gingen also weiter; es hatte ja auch nie eine Untersuchung über das frühe Institut stattgefunden, und der Papst wollte nicht ein historisches Problemlösen, sondern die aktuelle Streitfrage in der Augsburger Diözese beseitigen. Das Schlimmste im Mindelheimer Haus war sicher der Verlust der Gründerin. Aber Maria Ward war eine Frau, die man nicht einfach abschieben oder vergessen konnte. Auch wenn es 160 Jahre dauerte, bis sie 1909 von der Kirche als Gründerin des Institutes anerkannt wurde. Aber sicher hatte sich längst in Claudia die Überzeugung gefestigt, dass sie den richtigen Weg eingeschlagen hatte, soviel auch dafür zu leiden war. Sie sah, das Institut war nichtzugrunde gerichtet, sondern konnte weiterleben. Die positiven Elemente in der Antwort des Papstes ließen sich im 18. Jahrhundert noch nicht absehen, zumal in Mindelheim in der Zukunft die Einstellung des Bischofs sich immer wieder hören ließ. Im vergangenen Jahrhundert wurde die Bedeutung der Konstitution Benedikts XIV. erkannt. Der Kanonist Philipp Hofmeister sah in dem Werk "für ein Jahrhundert die einzige feierliche Stellungnahme zu Rechtsfragen von Kongregationen im heutigen Sinn." Paul Wesemann übernahm von Kardinal Larraona das Wort "Meilenstein" für die Konstitution "Quamvis iusto" zugunsten der Frauenkongregationen. Der Mindelheimer Konvent mit seiner Oberin hatte für diese Entwicklung einen höchsten Beitrag geleistet.

Wie kam es nun, dass diese Oberin mit ihren vielen schweren Amtsjahren einen so sparsamen und dann auch zweideutigen Nachruf erhielt? Wir sind nach Vernichtung der ersten Chronik auf die zweite von 1885angewiesen. Darin heißt es: "Sie war, nach alten Aufzeichnungen, sehrfreigebig, eine Dame von so tiefen Einsichten, dass die größten Gelehrten ihre einsichtsvolle Weisheit bewundert hätten. Da jedoch unter ihr der große Verfassungsstreit ausbrach, der manche eigentümliche Seite von Weisheit und nicht minder klösterlicher Hausordnung ans Licht brachte, so scheint diese angerühmte große Weisheit auch Maß und enge Grenzen gehabt zu haben. Die Englischen betrachteten diesen Streit als eine mächtige Verfolgung, die indessen durch ihre Bemühungen unter der höchsten Protektion der Kaiserin Amalia ... so glücklich durchgesetzt worden, dass alles zum Vorteil des Institutes und zum Triumphe der Oberstvorsteherin geendet habe" (Chronik S.83).
Man vergaß nicht den "vorsätzlichen Ungehorsam" einzuflechten und die Klage über den Verbrauch des Mindelheimer Vermögens. Aus einem Brief des Jesuiten P. Maximilian Dufréne S. J. vom 9. Mai 1749 wird klar, dass Claudia "eine übergroße Taxe für die päpstliche Konstitution" zu zahlen hatte. Der Pater empfahl das Mindelheimer Haus der Güte von Kardinal Valenti (AIA). Was sonst noch zu zahlen war, für die Beförderung der Post und für die römischen Agenten, ist nicht überliefert, aber der Verlust des Vermögens wurde in Mindelheim nicht so schnell vergessen.

Den Chronikschreibern von 1885 fiel aber noch etwas Gutes ein über Claudia. "Es mag sein, dass wir die Oberin Bernhausen und damals obwaltenden Verhältnisse zu scharf gezeichnet, denn wer vermag zu beurteilen, ob die Genannte unter dem Druck der Zeitverhältnisse nicht auch viel und schwergelitten, mannigfach verkannt, und verschiedene Einwirkungen von außen und innen ihrem sonst für alles Hohe und Schöne begeisterten Gemüte und ihrem gewiß auch wieder redlichen Wollen und Streben vielleicht ganz andere Bahnen gewiesen als es ursprünglich in ihrem Willen gelegen" (Chronik, S. 87). In einer weiteren Schrift findet sich ebenfalls eine Erklärung für die Unkosten, "die der fatale Handel nach sich gezogen" habe; dazu sei noch im Jahr 1771 eine große zweijährige Teuerung gekommen."Unerachtet der weisen Sorgfalt der würdigen Oberin war sie doch genötigt, die Kapitalien aufzuheben, ja selbe reichten nicht hin, um der Not zu steuern". Sie musste Geld aufnehmen, "so dass bei ihrem Tod beträchtliche Schulden bestanden und der Kredit ganz erloschen war" (AIA).

Am 23. Mai 1750 veröffentlichte Bischof Joseph von Augsburg in seiner Diözese die Konstitution und teilte sie am 1. Juli der Kommunität mit. In der Einleitung vergaß er nicht die für ihn anstößigen Punkte: die unerlaubte Verehrung Maria Wards und das für ihn unerträgliche Amt der Generaloberin.

Glücklicherweise blieb das Portrait der Oberin von Bernhausen im Mindelheimer Haus erhalten. Bescheiden und freundlich sieht sie auf den Betrachter. Bleibt man ein wenig vor ihr, merkt man, dass sich diese Frau nicht so rasch aus der Bahn werfen ließ und dass ein gesundes Selbstbewusstsein sie fähig machte, die lange Regierungszeit auszuhalten und zubleiben, die sie war. Der Maler des Portraits ist nicht bekannt.

M. Immolata Wetter CJ



Verwendete Quellen:
AIA Institutsarchiv Augsburg
AIM Institutsarchiv München-Nymphenburg
AOrdA Ordinariatsarchiv Augsburg
AIMindelheim Institutsarchiv Mindelheim
Bibl.Casan., Rom Biblioteca Casanatense, Roma
Wesemann Paul Wesemann, Die Anfänge des Amtes der Generaloberin, Münchener Theologische Studien, III. Kanonistische Abteilung, 4. Bd, München 1954

Für die Adelsfamilie von Bernhausen wurden eine Reihe von Adelslexiken konsultiert. Einigermaßen hilfreich waren die Werke von W. von Hueck, Adelslexikon, Bd. V, Limburg 1972,S. 350; Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon, hrsg. E. H. Kneschke, Leipzig, 1859, S. 366/7.
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